Batterieverodnung
Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Der
Kunde kann Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel
vor Ort abgeben. Mit Ausnahme von Starterbatterien ist die Abgabe an kommunalen
Sammelstellen kostenlos. Batterien, die der Kunde vom Verkäufer erhalten
hat, können nach Gebrauch ausreichend frankiert per Post an den
Verkäufer zurückgesandt werden.
2 Batterien, die Schadstoffe enthalten,
sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter
dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes
- im Beispiel "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg"
für Quecksilber.
3 Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten:
3.1 Der Verkäufer ist gem. 6 BattV verpflichtet, gegenüber dem Kunden
ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben,
wenn der Kunde im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem
Verkäufer
keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.
3.2 Der Kunde
erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei
Rückgabe
der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger
eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kun-de mittels Stempel und
Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde
die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur
Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann
der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfand-schein zur Erstattung
des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung
ist ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig.)
4 Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals
in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung
des Herstellers nachzulesen.